Sechs Bier und einige Schnäpse am Freitagabend waren für einen 56-jährigen dann doch zu viel. Zu viel jedenfalls um am Sonnabend Vormittag wieder nüchtern Auto zu fahren. Als die Polizei ihn stoppte, hatte er noch 0,39 Promille Alkohol im Blut. Das Gericht fand es strafmildernd, dass der Mann den Alkoholgenuss sofort zugegeben hatte aber strafverschärfend, dass er berauscht in einem Wohngebiet gefahren ist. Die Strafe wurde ausgehend von dem recht hohen Gehalt des Fahrers wurde ein Bußgeld in Höhe von 150.000 Kronen (ca. 18.000 Euro) verhängt, welches wahlweise auch durch 15 Tage Gefängnis ersetzt werden kann. Zusätzlich wurde ein Fahrverbot für die nächsten 15 Monate erteilt.