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Kuhhandel

In Norwegen ist der Hausarzt zunächst für alles zuständig. Im Zweifel überweist er an einen Spezialisten oder holt sich von diesem Rat. Oder, wie in meinem Fall, bemüht online die Suchmaschinen während der Patient daneben sitzt und praktischerweise gleich mitliest. Wird eine Abtreibung gewünscht hat der Hausarzt die Pflicht an ein Krankenhaus zu überweisen. Bis jetzt jedenfalls.
Als im Herbst 2013 die Parteien Høyre und FRP eine Minderheitsregierung bildeten, sicherten sich ihre Mehrheit durch die jeweils 10 Stimmen von Venstre und KRF. Neben kleineren Projekten drückten die beiden kleinen Parteien ihre Hauptanliegen durch. Venstre verhinderte Ölbohrungen vor den Lofoten, musste dafür aber KRFs Reservasjonsrett schlucken. Dies besagt, dass Hausärzte die Möglichkeit haben, eine Überweisung zur Abtreibung zu verweigern. Seit dem Herbst wird dies eifrig diskutiert und obwohl das Gesetz zu dem Thema noch in Arbeit ist, habe erste Ärzte davon Gebrauch (bzw. Missbrauch) gemacht. Ein erster Gesetzentwurf sieht vor, dass die Kommunen darüber entscheiden können, ob den Hausärzten die Möglichkeit zur Verweigerung zur Verfügung steht. Nun haben sich bereits mindestens 240 Bürgermeister gemeldet, die den Ärzten diese Möglichkeit nicht geben wollen. Die KRF verweist ziemlich wütend auf die Regierungsvereinbarung und will also kein Gesetz in denen die Kommunen irgend etwas zu sagen haben. Wenig Ruhe stiftend wirkte da Ernas Aussage, dass sie eigentlich gar keine Lust hat, an der bestehenden Ordnung etwas zu ändern.